StartGemeindeAbtreibung: Die EKD untergräbt den Lebensschutz

Abtreibung: Die EKD untergräbt den Lebensschutz

Wie steht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Schutz ungeborenen Lebens? Dazu hat der Rat der EKD am 11. Oktober 2023 eine Stellungnahme veröffentlicht unter dem Titel: “Stellungnahme des Rates der EKD zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist“.

Diese Stellungnahme ist öffentlich einsehbar unter folgendem Link:

www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/EKD-Stellungnahme_Schwangerschaftsabbruch_Rat_der_EKD.pdf

Im Folgenden werde ich diese Stellungnahme unter die Lupe nehmen und dir zeigen, warum ich sie katastrophal und verheerend finde und weshalb die EKD bzw. ihr Rat (also das leitende Gremium) Worte gebraucht, die auf den ersten Blick den Anschein erwecken, es ginge ihr um den Schutz ungeborenen Lebens, auf den zweiten Blick aber deutlich machen: Der Rat der EKD steht nicht für einen uneingeschränkten Schutz ungeborenen Lebens sondern fordert mit dieser Stellungnahme die Liberalisierung der Gesetzgebung im Blick auf einen so genannten Schwangerschaftsabbruch.

Positive Aspekte der Stellungnahme werde ich auch beleuchten.

Ich werde mich auf Zitate aus dieser Stellungnahme beziehen und gehe sukzessiv das Dokument entlang – ohne natürlich jeden Absatz zu kommentieren. Ich sehe meinen Beitrag darin, dir meine Gedanken und Anfragen bzw. Kritiken und Ablehnungen, die ich gegenüber dieser Stellungnahme habe, darzulegen. Du magst meinen Ausführungen zustimmen oder nicht. Das überlasse ich dir. Die Aussagen aus der Stellungnahme werde ich hier deutlich als Zitat markieren und direkt darauf eingehen. Es bietet sich also an, die Stellungnahme gelesen und parallel geöffnet zu haben, um die Zitate im jeweiligen Kontext zu sehen.

Vorab eine Bemerkung: Mir geht es hier nicht um eine ethische Diskussion zum Thema “Schwangerschaftsabbruch”, sondern um die Aussagen der Evangelischen Kirche in Deutschland zu diesem Thema.

Dem Rat der EKD geht es um einen größtmöglichen effektiven Schutz des Lebens. Dieser entspricht den Überzeugungen evangelischer Ethik. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Das macht am Anfang dieser Stellungnahme richtig Hoffnung – und es stimmt ja auch: Der Schutz des Lebens entspricht den Überzeugungen evangelischer Ethik. Offen bleibt für mich jedoch, wieso der Rat der EKD hier nicht vom “effektiven Schutz des ungeborenen Lebens” spricht. Bei mir hinterlässt die Auslassung dieses kleinen aber wichtigen Wortes einen faden Beigeschmack – vom Ende her kommend, also wenn man das gesamte Dokument gelesen hat. Die Verfasser werden wissen, wieso sie dieses Wort nicht geschrieben haben. Mir erschließt es sich nicht. Denkbar wäre, dass durch die Weglassung des Wortes “ungeborenen” zum Ausdruck gebracht werden soll, dass jedes Leben – ob geboren oder ungeboren – schützenswert ist und deswegen nicht explizit eine bestimmte Form menschlichen Lebens genannt werden soll. Allein mir fehlt der Glaube, dass dies so gemeint ist, wenn ich das restliche Dokument lese. Das werde ich im weiteren Verlauf dieses Beitrages ausführen.

Die Würde ungeborenen Lebens

Im Folgenden geht es in der Stellungnahme darum, dass der Schutz ungeborenen Lebens (hier wird explizit ungeborenes Leben erwähnt) eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist.

Daher rücken für die EKD die sozialpolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an den Anfang aller Überlegungen, die Frage der (straf-)rechtlichen Sanktionierung eines Abbruchs, zu dem Frauen in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft keine Alternative sehen, an ihr Ende. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Das ist leider Relativierung. Stünde der uneingeschränkte Schutz ungeborenen Lebens am Anfang, würde die EKD diese Argumentation umkehren und die Tötung menschlichen Lebens grundsätzlich als eine Frage des Rechts und Unrechts darlegen und nicht zuallererst menschliche Rahmenbedingungen benennen, die immer einer subjektiv-menschlichen Beurteilung unterliegen in einer gefallen Welt und damit (genauso übrigens wie auch meine Überzeugungen, meine Beobachtungen und meine Anmerkungen zu dieser Stellungnahme) fehlbar sind.

Darauf folgt ein Abschnitt, in dem Schwangerschaft als ein “Lebensverhältnis eigener Art” verstanden werden solle. Das folgende Zitat muss man genau lesen und genau hinschauen, was gemeint ist, um die Tragweite und Tragik darin zu entdecken.

Die schwangere Frau und das ungeborene Leben bilden weder zwei eigenständige Entitäten, die sich gegenüberstehen, noch ist das ungeborene Leben „nur“ Teil des Körpers der Schwangeren.Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Das ist falsch! Natürlich ist das ungeborene Leben eine eigenständige Entität. Nicht – zumindest nicht in den ersten Wochen – im physischen Sinn, weil der Mensch außerhalb des Mutterleibes noch nicht lebensfähig wäre. Doch gerade Psalm 139,13-14 machen deutlich: Im Mutterleib wächst ein eigenständiges von Gott erdachtes und liebevoll geformtes Leben heran, das zwar physisch (noch) nicht (über)lebensfähig ist, aber ontologisch eine eigenständige Entität ist. 

Du hast alles in mir geschaffen und hast mich im Leib meiner Mutter geformt. Ich danke dir, dass du mich so herrlich und ausgezeichnet gemacht hast! Wunderbar sind deine Werke, das weiß ich wohl.” (Psalm 139,13-14)

Das ist deswegen so wichtig, weil nur durch das Anerkennen einer eigenständigen Entität die hundertprozentige Würde menschlichen Lebens auf das ungeborene Leben übertragen werden kann. Wo es keine eigenständige Entität ist, ist es immer gebunden an menschliche Kriterien und Überlegungen, die zum Ausdruck bringen, dass das noch ungeborene Leben kein vollumfänglich zu schützendes Leben ist (was sich im weiteren Verlauf der Stellungnahme auch herausstellt, da die EKD die Tötung menschlichen Lebens nicht vollständig ausschließt).

Ich stimme der Stellungnahme insofern zu, als dass das ungeborene Leben eben nicht “nur Teil des Körpers der Schwangeren” ist. Das wäre die Kehrseite und hier macht die Stellungnahme völlig zurecht deutlich, dass wir auf diese Weise nicht von ungeborenem Leben sprechen können. Aber nochmals: Gerade die eigenständige Entität im personalen Verständnis (nicht im medizinisch-physiologischen) ist grundlegend entscheidend, um dem ungeborenen Leben von Anfang an die volle Menschenwürde zukommen zu lassen.

In einem Mittelteil der Stellungnahme geht es stark um ökonomische und soziale Komponenten, die in den Konflikt hineinspielen, in dem sich werdende Mütter (und Väter) oft wiederfinden. Hier hätte ich mir gewünscht, dass eine geistliche Dimension eine Rolle spielt, dass also der Mensch durch den Geschlechtsakt zwar menschliches Leben zeugt – jedoch die Rahmenbedingungen nicht nur seitens Gesellschaft und Finanzen vorgegeben werden, sondern durchaus auch eine göttliche Bestimmung eine Rolle spielen dürfte. Schade, dass diese geistliche Dimension in der gesamten Stellungnahme keine Rolle spielt. Wie ich finde, ein Armutszeugnis, handelt es sich doch um eine Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Die Frage nach verpflichtender Beratung

Gegen Ende der Stellungnahme spielt die Frage nach einer (verpflichtenden) Beratung eine große Rolle.

Der Rat der EKD spricht sich in dieser Stellungnahme mit folgenden Argumenten für eine verpflichtende Beratung aus.Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Immerhin. Beratung wird nicht nur empfohlen, sondern als verpflichtend vorausgesetzt. Das ist das Mindeste, was ich erwarte als evangelischer Christ, dass im Kontext der Tötung eines Menschen genau das zur Sprache gebracht werden muss – fraglich ist nur, ob das in Beratungsgesprächen auch wirklich geschieht.

Natürlich müssen alle sozialen, finanziellen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zur Sprache kommen in einem solchen Gespräche. Aber es darf nicht verschwiegen werden, dass Abtreibung die Tötung eines Menschen ist und bleibt.

Ob eine Frau an ihrer Schwangerschaft festhält oder sie abbricht, ist eine Entscheidung, die nicht nur ihr Leben betrifft, sondern zugleich von irreversibler Tragweite für das ungeborene Leben und das Umfeld beider ist.Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Diese sprachlichen Formulierungen sind eine Katastrophe. Man redet um den heißen Brei herum. Eine Schwangerschaft wird nicht “abgebrochen” (deswegen schreibe ich auch immer wieder vom “so genannten Schwangerschaftsabbruch”, denn letzten Endes wird menschliches Leben getötet) und die Folge für menschliches Leben ist zwar sachlich korrekt irreversibel – dennoch bleibt dieser “Abbruch” und diese irreversible Tragweite für ungeborenes Leben eines: die Tötung ungeborenen Lebens.

Wieso kann sich die EKD hier nicht durchringen, die Dinge beim Namen zu nennen, was sie in anderen Kontexten ja auch tut? Man denke an Formulierungen rund um den Klimawandel. Hier spricht die EKD eine wesentlich deutlichere Sprache als diese Schönfärberei in den Worten, was den Schutz ungeborenen Lebens betrifft.

Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Lebensrecht des Ungeborenen einen hohen Stellenwert ein. Werden strafrechtliche Maßnahmen zur Bewehrung dieses Rechts im Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht der Frau zurückgenommen, ermöglicht es das Festhalten an der verpflichtenden Beratung als milderes Mittel, dem Lebensrecht des Ungeborenen weiter in verhältnismäßiger Weise Geltung zu verschaffenStellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Ich unterstelle dem Rat der EKD die besten Absichten, aber im Blick auf die Realität glaube ich, dass dieses Argument ins Leere läuft. Mit anderen Worten: Sollte durch eine Veränderung des Sratfrechts eine Abtreibung unter geringeren strafrechtlichen Konsequenzen stehen und damit der Schutz ungeborenen Lebens zurückgehen, sei die Pflicht (und nicht nur Empfehlung) zur Beratung ein adäquates Mittel, um den Schutz ungeborenen Lebens genauso hoch zu halten, wie das jetzt schon der Fall ist. Das ist Augenwischerei.

Faktisch ändert sich an den Inhalten der Beratungsgesprächen nichts und eine Verpflichtung zu einem solchen Beratungsgespräch besteht jetzt schon. Inwiefern also soll eine unveränderte Realität nun dafür sorgen, dass der Schutz ungeborenen Lebens höher wird, wenn sich doch die strafrechtlichen Rahmenbedingungen zu Ungunsten des ungeborenen Lebens ändern?

Und man lese bitte mal genau zwischen den Zeilen: Das ist die reinste Liberalisierung und ein Herabstufen ethischer Maßstäbe, weil die EKD nichts entgegensetzen möchte (!), selbst wenn sich die Gesetzgebung zu Ungunsten des ungeborenen Lebens ändert. Das ist eine unglaubliche Frechheit und Schande zugleich, so mit ungeborenem Leben umzugehen. Deswegen schrieb ich in der Einleitung, dass manches ganz nett klingt, aber bei genauem Hinsehen eine Katastrophe ist.

Entkriminalisierung, blinde Iustitia – oder was nun, liebe EKD?

Eine vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hält die EKD vor dem Hintergrund der Verpflichtungen des Staates für den Schutz des Lebens für nicht vertretbar. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Diese Aussage hört sich gut an, es freut mich, dass die EKD das so sieht – nur leider untermauert sie das nicht mit ihren Worten. Es bleibt ein Haschen nach Wind und vielleicht unterstelle ich auch zu viel, aber könnte es sein, dass mit diesem Satz diejenigen, die ein konservativeres Auftreten der EKD gefordert hätten, beschwichtigt werden sollen? Man weiß es nicht.

Spätestens ab der extrauterinen Lebensfähigkeit, die sich zwar nicht exakt datieren lässt, aber üblicherweise bei der 22. Schwangerschaftswoche p.c. angesetzt wird, sollte ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Und genau damit macht sich die EKD unglaubwürdig. Was bedeutet denn “in klar definierten Ausnahmefällen zulässig”? Wer definiert diese Ausnahmefälle? Welche Kriterien sind dafür heranzuziehen?

Mit anderen Worten: Die EKD sieht es als vertretbar an, dass menschliches Leben getötet wird. Wer ist sie, diese EKD, dass sie über Leben und Tod urteilen und richten kann? 

Wenn die EKD nicht einmal den Schutz ungeborenen Lebens konsistent durchhalten kann, wie kann sie dann glaubwürdig für den Schutz geborenen Lebens eintreten?

Menschliches Leben gehört nach wie vor der 22. Schwangerschaftswoche vorbehaltlos geschützt. Was denken die Damen und Herren des Rates der EKD eigentlich? Ist der Mensch nur “biologisches Material”, mit dem man tun und machen kann, was man will? Die Schuld, welche die Mitglieder des Rates der EKD eventuell (!) auf sich nehmen, weil sie einer Tötung ungeborenen Lebens nicht kompromisslos entgegentreten, wiegt schwer. Und wohlgemerkt: Wir reden hier nicht von einer atheistischen Organisation, die ihr eigener Herr ist – wir reden vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland. Mir fehlen die Worte!

Rechtssicherheit und ein Arbeiten frei von gesellschaftlichen Anfeindungen und Angst ist sowohl für diejenigen wichtig, die an der Durchführung von Abtreibungen beteiligt sind, als auch für diejenigen, die sich diesem Eingriff aus Gewissensgründen verweigern. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Damit identifiziert sich die EKD als die “blinde Iustitia”, die mit verbundenen Augen die Waage in der Hand hält, um sich auf keinen Fall wissentlich auf die eine oder andere Seite zu stellen. 

Die EKD hätte ebenso gut sich klar auf die Seite derer stellen können, die einen so genannten Schwangerschaftsabbruch ablehnen. Sie hätte auch dazu ermutigen können, immer den Weg des Lebens und nicht des Tötens zu suchen. Sie hätte zumindest eine tendenzielle Wertung vornehmen können zugunsten derer, die sich für das Leben entscheiden. Das alles hat die EKD nicht getan. Und ich frage mich: Warum?

Warum stellt sich die EKD nicht eindeutig und profiliert auf die Seite des Lebens und meint, Leben erhalten und Leben töten im wahrsten Sinne die Waage zu halten?

Man weiß es nicht. Ich weiß nur eines: Das ist nicht meine Kirche! Gut – das ist sie ohnehin nicht, da die EKD an sich keine Kirche, sondern vereinfacht gesagt, ein Dachverband der Landeskirchen ist. Aber solch einen Dachverband benötigt kein Mensch – schon gar kein Mensch, der keine Rechte hat, weil er ungeboren ist und dringend den Schutz und die Fürsprache anderer bräuchte. Und was macht die EKD? Sie verweigert gerade diesen uneingeschränkten Schutz für ungeborenes Leben. Sie verweigert die uneingeschränkte Fürsprache für ungeborenes Leben, wo sie ansonsten nicht selten die erste ist, die ihre Stimme für (in ihren Augen) Minderheiten erhebt. Das ist Heuchelei!

Unabhängig davon, welchem Rechtsgebiet die Regelungen zugeordnet sind, ist es wichtig, Lebensrecht und Menschenwürde von schwangerer Frau und ungeborenem
Leben auf eine beiden angemessene Weise in Beziehung zueinander zu setzen.Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Eben hier tritt das ganze Dilemma zutage: Die EKD sieht den ungeborenen Menschen (wie oben schon beschrieben) nicht als eigenständige Entität – damit bewegt sie sich nicht auf dem Boden biblischen Urteils darüber, wer der Mensch von Geburt an ist.

Wichtig ist uns als evangelische Kirche, dass der für das gesamte Thema notwendige Diskurs sachorientiert, in hoher Achtung vor der Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens und den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren sowie in Respekt vor anderen Meinungen und Überzeugungen geführt wird. Dazu will der Rat der EKD mit diesem ersten Impuls und in den weiteren Phasen des öffentlichen Diskurses beitragen. Stellungnahme der EKD vom 11. Oktober 2023

Damit hat die EKD nun ja einen Vorschlag in die Runde gebracht und ich hoffe, dass viele weitere Menschen erkennen, wie unsäglich dieses Papier und dieser Vorschlag ist.

Wenn man nun noch bedenkt, dass der Dachverband “Evangelische Frauen” die Abschaffung von Paragraph 218 fordert (Quelle: www.evangelische-zeitung.de/evangelische-frauen-fordern-abschaffung-des-abtreibungsparagrafen-218), ist doch klar, in welche Richtung die EKD unter der derzeitigen Ratsvorsitzenden und Synodenpräsidentin steuert. Drücken wir es mal vorsichtig aus: Konservative Werte im Sinne von Werten, die auf dem Fundament des historischen Christentums stehen, haben derzeit keine Hochkonjunktur in der Evangelischen Kirche in Deutschland, solange es um ethische Themen geht, die brisant sind.

Fazit

Es ist erschütternd, wie sich die EKD durch diese Stellungnahme gerade nicht eindeutig und kompromisslos für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzt. Sie relativiert ethische Mindest-Standards und erhebt nicht die Stimme für die, die keine Stimme haben.

Auf Facebook las ich einen Kommentar dazu, der mich nachdenklich gemacht hat und sinngemäß lautet: “Warum soll ein Lebender Teil einer Kirche sein, die sich nicht für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzt?” Gute Frage! Zumal wenn die Verlautbarungen auf den ersten Blick ganz nett klingen, weil vom Schutz des Lebens die Rede ist – bei genauerem Hinsehen aber kein vollständiger und kompromissloser Schutz ungeborenen Lebens gemeint ist.

Wenn sich der Rat der EKD schuldig machen möchte an einfacheren Regelungen für einen so genannten Schwangerschaftsabbruch, als das bisher der Fall ist, ist das seine Sache. Glaubwürdig und auf biblischem Boden handelt und argumentiert die Evangelische Kirche in Deutschland damit nicht und es muss die Frage erlaubt sein, mit welchen Argumenten Christen, denen das Wort Gottes wichtig ist, dieser Kirche die Treue halten sollen. Da kann ich nur eines sagen: Kein Mensch ist Mitglied “in der EKD”, da es diese als Kirche nicht gibt. Aber eines wird immer deutlicher: Der Rat der EKD und ihre EKD-Ratsvorsitzende sprechen schon lange nicht mehr für alle evangelischen Christen. Es findet eine seltsame Entfremdung statt von der Basis und vor allem von biblischen Werten.

Wie gut, dass es dennoch viele Kirchengemeinden in Deutschland gibt, die diesen Kurs der EKD nicht unterstützen – in diesen Gemeinden Mitglied zu sein, kann einen großen Segen bewirken für unsere Gesellschaft.

Immer wieder habe ich betont, dass die EKD mit dieser Position (und vielen anderen) nicht auf dem Boden des historischen und biblischen Christentums steht. Das möchte ich unterstreichen mit drei Zitaten aus den ersten Jahrhunderten der Christenheit.

Der christliche Apologet Minucius Felix (zweites/drittes Jahrhundert) schrieb:

Ich sehe vielmehr, dass ihr selbst eure eigenen neugeborenen Kinder bald wilden Tieren und Vögeln aussetzt, bald durch Erwürgen eines elenden Todes sterben lasst. Und es gibt Frauen, die im eigenen Leibe den Keim des künftigen Menschen mit Gifttränken zum Absterben bringen; sie begehen Kindesmord, noch ehe sie gebären. (Minucius Felix: Octavius, XXX – nachzulesen auf Latein: www.thelatinlibrary.com/minucius.html; Quelle der Übersetzung: https://info2.sermon-online.com/german/JuergBirnstiel/Fristenloesung_20020512.html)

Der Kirchenvater Tertullian schreibt 197 n. Chr.:
Es ist gewiss grausamer, dass ihr die Kinder im Wasser ihr Leben aushauchen lasst oder sie aussetzt und der Kälte, dem Hunger, den Hunden preisgebt; denn durch das Messer zu sterben, würden auch ältere Leute vorziehen. Wir hingegen dürfen, nachdem uns ein für allemal das Töten eines Menschen verboten ist, selbst den Embryo im Mutterleibe, solange noch das Blut sich für den neuen Menschen absondert, nicht zerstören. Ein vorweggenommener Mord ist es, wenn man eine Geburt verhindert; es fällt nicht ins Gewicht, ob man einem Menschen nach der Geburt das Leben raubt oder es bereits während der Geburt vernichtet. Ein Mensch ist auch schon, was erst ein Mensch werden soll – auch jede Frucht ist schon in ihrem Samen enthalten. (Tertullian: Apologeticum IX,7-8 – nachzulesen auf Latein: www.tertullian.org/latin/apologeticum_becker.htm; Quelle s.o.)

Und in der “Didache”, einer frühchristlichen Schrift aus der zweiten Hälfte des ersten nachchristlichen Jahrhunderts (Prof. Klaus Berger datiert die Didache um das Jahr 65 n. Chr.) steht in Kapitel 2: “Das zweite Gebot der Lehre aber: 2. Du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht Knaben schänden, du sollst nicht huren, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht zaubern, du sollst nicht Gift mischen, du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten.”
(griechischer Text: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1753/versions/doctrina-xii-apostolorum-didache/divisions/3; Übersetzung: Klaus Berger/Christiane Nord, Das Neue Testament und frühchristliche Schriften, Insel Verlag 1999, S.303)

Wir sehen: Die EKD befindet sich mit ihrer Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch nicht auf dem Boden des historischen Christentums.

Ich hätte mir eine klare Positionierung gewünscht, die nicht mit sich selbst widersprechenden und den Schutz ungeborenen Lebens unterlaufenden Aussagen daherkommt. Denn ja: Die EKD untergräbt den Lebensschutz. Denn wer untergräbt, der arbeitet nach und nach daran, dass etwas zerstört wird. Politisch ist dies ja schon lange der Fall und die von der Regierung eingesetzte Ethikkommission hat den Auftrag zu prüfen, inwiefern die Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland weiter liberalisiert werden kann.

Dass nun aber die EKD aktiv daran mitarbeitet, den Lebensschutz zu untergraben, macht mich traurig und lässt mich einfach nur den Kopf schütteln. Gleichzeitig betone ich aber am Ende dieses Artikels nochmals: Der Rat der EKD, die EKD-Ratsvorsitzende sowie die Synodalpräsidentin entfremden sich von der Basis. Sie sprechen nicht für alle evangelische Christen in Deutschland und ich würde behaupten: Sie sprechen nicht einmal für die Mehrheit.

Unter folgendem Link stehen die Kontaktmöglichkeiten zum Rat der EKD. Ich ermutige jeden, dem Rat der EKD Rückmeldung zu dieser Stellungnahme zu geben: www.ekd.de/mitglieder-des-rates-der-ekd-15018.htm


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